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Sicherheit - aber nicht zu jedem Preis:
Völkerrecht und Terrorismusbekämpfung
Prof. Dr. Daniel-Erasmus Khan
Universität der Bundeswehr, München,
Professur für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht
Dienstag, 4. März 2008 um 19:30 Uhr
AkademikerPastoral
Lämmerstraße 3, 80335 München
Zum Thema:
Das Thema Sicherheit beherrscht inzwischen den öffentlichen Diskurs über Aufgaben und Grenzen staatlicher
Tätigkeit. Unter dem Stichwort "Terrorismusbekämpfung" beobachten wir Gleiches grundsätzlich auch auf
internationaler Ebene. Die Grundsatzfrage "Wie viel Sicherheit verträgt die Freiheit?" stellt sich für
das Völkerrecht sogar noch in viel schärferem Maße als dies im nationalen Rechtsraum der Fall ist, fehlt
es hier doch weitgehend an gerichtlichen und demokratischen Instanzen, welche exekutiver Allmacht
(Sicherheitsrat) wirksam Grenzen aufzeigen könnten. Das bedenken- oder auch nur gedankenlose Opfern
wesentlicher Errungenschaften der modernen Völkerrechtsordnung (Menschenrechte) "um der Sicherheit
willen" könnte dem Terrorismus so zu einem großen Sieg über ein Kernelement des westlich-demokratischen
Staats- und Gesellschaftsverständnisses verhelfen: Die Freiheitsrechte des Individuums. Wollen wir dies wirklich?
Zur Person:
Nach Abitur in Düsseldorf (1981) und Wehrdienst in Wuppertal und Rendsburg (1981/82), studierte
Prof. Dr. Daniel-Erasmus Khan Rechtswissenschaften in Marburg, Genf und München (1982-1988), wo er
auch beide Juristische Staatsexamina ablegte (1989 und 1992). Im Jahre 1996 promovierte sich Prof. Dr.
Khan bei Prof. Dr. Bruno Simma am Institut für Internationales Recht/Völkerrecht (Universität München),
wo er seit 1992 als wissenschaftlicher Assistent tätig war. Ebenfalls in München habilitiert, wurde
ihm im Februar 2003 die venia legendi für die Fächer "Staats- und Verwaltungsrecht, Völkerrecht,
Europarecht, Verfassungs- und Völkerrechtsgeschichte" verliehen. Lehrstuhlvertretungen führten
Prof. Dr. Khan anschließend an die Universitäten Bayreuth, München, Kiel und Göttingen. Mit
Wirkung vom 1.4.2006 ist er zum Universitätsprofessor für Öffentliches Recht, Europarecht und
Völkerrecht an der Universität der Bundeswehr München ernannt worden. Ab dem WS 2007/2008 lehrt
Prof. Dr. Khan zudem Europarecht an der Hochschule für Politik in München.
Prof. Dr. Khan hat in den vergangenen Jahren an verschiedenen Rechtsberatungsprojekten in der
Mongolei (Entwurf eines Polizeigesetzes, Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit, Menschenrechtsfragen)
sowie an der rechtlichen Begutachtung verschiedener Grenzfragen mitgewirkt (Bodensee, Grenze zwischen Äthiopien
und Eritrea, zwischen Nicaragua und Costa Rica sowie zwischen Rumänien und der Ukraine). Darüber hinaus war
Prof. Dr. Khan mehrfach vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag tätig, so für die Bundesrepublik
Deutschland als Rechtsberater in einem Rechtsstreit mit Liechtenstein ("Certain Property Case" - 2001-2005)
und Prozessvertreter in einem Rechtsstreit mit den USA ("LaGrand Case" - 1999-2001) sowie als Prozessvertreter
der Republik Kamerun im "Case concerning the Land and Maritime Boundary between Cameroon and Nigeria" (1994-2002).
Für die letztere Tätigkeit ist ihm im Jahre 2003 der Verdienstorden der Republik Kamerun verliehen worden
("Officier du Mérite Camerounais").
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